Beweissicherung

Rissprotokolle zur Beweissicherung

Rissprotokolle dienen der Beweissicherung von Bauwerkszuständen und helfen den Zustand von benachbarten Bauwerken vor einer Bautätigkeit zu belegen. Diese Beweissicherungsaufnahmen werden von der Kreis AG Sargans vor Baubeginn durchgeführt und in Form einer fotografischen Bestandesaufnahme dokumentiert. Risse und Schäden werden auf den Fotos eingezeichnt und mit Dimension sowie der genauen Lage kommentiert.
Muster Rissprotokoll

Rissmonitoring

Werden Gebäudebewegungen vermutet, können Risse mit einem Monitoring effizient überwacht werden. Dabei werden Messmarken an Rissen und Spalten befestigt, an welchen allfällige Bewegungen laufend abgelesen und dokumentiert werden können. Eine einfachere Methode ist die Anbringung von Gipsabdrücken, um eine Rissveränderung festzustellen.

Erschütterungsmessungen

Bei Bautätigkeiten können benachbarte Gebäude oder Infrastrukturanlagen auf Erschütterungen überwacht werden. Die Erschütterungsmessungen werden über einen definierten Zeitraum aufgezeichnet und erfolgen nach VSS-Norm 40 312 (vormals SN 640 312) «Erschütterungen / Erschütterungseinwirkung auf Bauwerke». Werden während den Erschütterungsmessungen definierte Grenzwerte überschritten, können verantwortliche Stellen (Bauleitung, Polier, etc.) automatisch über das Mobilfunk-Netz alarmiert werden. Die Messdaten sind zusätzlich in Echtzeit grafisch auf einer Monitoring-Plattform über das Web zugänglich. Damit können potenzielle Schäden während der Bauzeit verhindert sowie der Nachweis zur Einhaltung der Grenzwerte gegenüber der Norm erbracht werden. Die gesamten Messungen werden in einem abschliessenden Bericht bereitgestellt.

Überwachungsmessung

Werden Bewegungen eines Bauwerks befürchtet oder vermutet, kann dieses in Lage und/oder Höhe überwacht werden. Dafür werden zwei oder mehr Überwachungsmessungen in einem zeitlichen Abstand durchgeführt, so dass ein Bauwerk auf allfällige Bewegungen kontrolliert werden kann. Bei Bedarf können Bewegungen bis zur Submillimetergenauigkeit festgestellt werden.