Die amtliche Vermessung (AV) ist eine bundesrechtlich vorgeschriebene Aufgabe und dient in erster Linie der Anlage und Führung des eidgenössischen Grundbuches. Die amtlich beglaubigten Originalpläne werden laufend aktualisiert und dienen als unentbehrliche Grundlage bei der Projektierung und Prüfung von Bauvorhaben. Die amtliche Vermessung in Kürze wird auf cadastre.ch vorgestellt.
Die Nachführungsgemeinden der Kreis AG Sargans
Die Kreis AG Sargans ist der zuständige Nachführungsgeometer für sämtliche Gemeinden im Sarganserland sowie für die Gemeinde Wartau. Das Nachführungsgebiet der Kreis AG Sargans umfasst folgende Gemeinden mit den zuständigen Sachbearbeitern:
- Bad Ragaz (Buner Simon, Stv. Tscherfinger Ivo)
- Flums (Pfiffner Samuel, Stv. Zeller Roland)
- Mels (Buner Simon, Stv. Pfiffner Samuel)
- Pfäfers (Tscherfinger Ivo, Stv. Pfiffner Samuel)
- Sargans (Tscherfinger Ivo, Stv. Buner Simon)
- Vilters-Wangs (Pfiffner Samuel, Stv. Tscherfinger Ivo)
- Walenstadt (Zeller Roland, Stv. Buner Simon)
- Wartau (Tscherfinger Ivo, Stv. Zeller Roland)
- Quarten (Zeller Roland, Stv. Pfiffner Samuel)
Dienstleistungen
Wollen Sie Änderungen an Ihrem Grundstück vornehmen? Oder sind die vermarkten Grenzzeichen von Ihrem Grundstück nicht mehr vorhanden? Folgende Abschnitte zeigen, wie wir Ihnen helfen können.
Sie wollen Änderungen an Ihrem Grundstück vornehmen?
Ablauf einer Grenzmutation:
- Absprache zwischen Grundbuchamt, Bauamt und Grundeigentümer
- Auftragserteilung durch das Grundbuchamt an den beauftragten Geometer
- Begehung der neuen Grenzen mit Eigentümern
- Rekonstruktion fehlender Grenz- und Fixpunkte
- Absteckung der neuen Grenze
- Setzen der Grenzzeichen, Entfernen wegfallender Grenzpunkte
- Einmessung der neuen Grenzzeichen mit Kontrolle
- Berechnung der Grenzpunkte, Flächenrechnung
- Nachführung aller Planwerke und EDV - Daten
- Erstellung der Mutationsakten
- Vertragserstellung durch das Grundbuchamt
- Unterzeichnung des Vertrages und der Messurkunde durch den Grundeigentümer
Ablauf einer Gebäudeaufnahme bei Neubauten oder Veränderungen
- Auftragserteilung durch das Grundbuchamt an den beauftragten Geometer
- Einmessung der neuen Gebäudeecken und Kulturgrenzen
- Berechnung der Gebäudeecken und Kulturgrenzen
- Nachführung aller Planwerke und EDV - Daten
- Flächenrechnung
- Mitteilung an Grundbuchamt
Ablauf einer Grenzrekonstruktion (Grenzzeichen auffinden und ggf. neu vermarken)
- Auftragserteilung durch den Grundeigentümer an den beauftragten Geometer
- Absteckung und Freilegen der Grenzeichen des entsprechenden Grundstückes
- Versicherung der Grenzzeichen, falls diese zerstört sind
Kosten
Grundsätzlich gehen die Kosten zu Lasten des Grundeigentümers. Folgende Kosten fallen an:
- Gebühren des Grundbuchamtes
- Kosten des Geometers
Kosten des Geometers
Die Kosten für die Vermessung eines Grundstückes richten sich nach der Honorarordnung HO33 (1996), welche vom Regierungsrat des Kantons St. Gallen (nach Gutheissung durch den Preisüberwacher) angepasst und am 7. August 2019 in Kraft gesetzt wurde. Dieser Tarif ist für den Geometer verbindlich, eine detaillierte Kostenrechnung wird jeweils der Rechnung beigelegt.
Als Richtwerte für einfache Verhältnisse kann mit folgenden Kosten gerechnet werden:
- Teilung einer Parzelle Fr. 1'000.- bis Fr. 2'000.-
- Aufnahme eines Gebäudes Fr. 500.- bis Fr. 1'000.-
Aufgrund einer Planskizze mit den gewünschten Eigentumsänderungen erstellt der Geometer einen verbindlichen Kostenvoranschlag.
Haben Sie noch Fragen?
Zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen.
Amtliche Vermessung im GIS
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